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Glasmarkierung nach DIN 18040: Anfordeungen, Höhen und Gestaltung einfach erklärt

Inhaltsverzeichnis

Glasmarkierung nach DIN 18040 – die wichtigsten Anforderungen

Große Glasflächen, Ganzglastüren und gläserne Trennwände schaffen helle und offene Räume. Gleichzeitig können transparente Flächen schnell übersehen werden. Besonders in Eingangsbereichen, Fluren, Büros, Kliniken oder öffentlichen Gebäuden kann daraus ein Sicherheitsrisiko entstehen.

Die DIN 18040 stellt deshalb Anforderungen an die Erkennbarkeit bestimmter Glasflächen. Eine geeignete Glasmarkierung – häufig auch als Durchlauf- oder Auflaufschutz bezeichnet – soll transparente Flächen deutlich sichtbar machen und damit die sichere und barrierefreie Nutzung von Gebäuden unterstützen.

Kurz gesagt: Sicherheitsmarkierungen auf relevanten Glasflächen werden in zwei Höhenbereichen angeordnet: 40 bis 70 cm sowie 120 bis 160 cm über dem Fußboden. Sie sollen über die gesamte Glasbreite reichen, einen starken visuellen Kontrast aufweisen und auch bei wechselnden Hintergründen erkennbar bleiben. Als Beispiel werden Markierungsstreifen mit einer durchschnittlichen Höhe von 8 cm genannt

Was ist eine Glasmarkierung nach DIN 18040?

Eine Glasmarkierung macht transparente Türen und Glasflächen visuell wahrnehmbar. Sie soll verhindern, dass eine Glasfläche versehentlich als freier Durchgang wahrgenommen wird.

Das ist insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen wichtig, erhöht aber grundsätzlich die Sicherheit für alle Nutzer eines Gebäudes.

Die DIN 18040-1 behandelt das barrierefreie Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude. Für Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen fordert sie eine sichere Erkennbarkeit durch geeignete Sicherheitsmarkierungen.

Eine professionelle Glasmarkierung ist deshalb nicht einfach ein dekorativer Aufkleber. Entscheidend sind insbesondere:

  • Position und Höhe
  • ausreichende Größe
  • Kontrast
  • Erkennbarkeit bei wechselnden Hintergründen
  • Anordnung über die Glasbreite
 
 

In welcher Höhe muss die Glasmarkierung angebracht werden?

Eine der häufigsten Fragen bei der Planung lautet: Auf welcher Höhe muss der Durchlaufschutz auf Glas angebracht werden?

Für die Sicherheitsmarkierungen sind zwei Höhenbereiche relevant:

Markierungsbereich Höhe über Fußboden Funktion
Untere Glasmarkierung 40–70 cm Erkennbarkeit im unteren Sichtbereich
Obere Glasmarkierung 120–160 cm

Erkennbarkeit im oberen Sichtbereich

Die beiden Bereiche erfüllen einen wichtigen Zweck: Eine Kennzeichnung ausschließlich auf klassischer Augenhöhe reicht nicht aus. Glasflächen sollen aus unterschiedlichen Blickhöhen zuverlässig wahrgenommen werden können.

Praxis-Tipp: Die genaue Position sollte bereits bei der Gestaltung festgelegt werden. Wird das Corporate Design erst entwickelt und anschließend versucht, die Sicherheitsmarkierung irgendwo darin unterzubringen, entstehen häufig unnötige Kompromisse.

Besser ist es, Gestaltung und funktionale Anforderungen von Anfang an gemeinsam zu planen.

 

Wie breit bzw. hoch muss die Glasmarkierung sein? 

Eine Glasmarkierung ist nur dann hilfreich, wenn sie tatsächlich wahrgenommen werden kann.

Das Problem bei Glas: Der Hintergrund verändert sich ständig.

Hinter einer Glastür kann sich in einem Moment eine weiße Wand befinden, im nächsten Moment läuft eine dunkel gekleidete Person vorbei. Auch Tageslicht, Kunstlicht und Blickrichtung verändern die Wahrnehmung.

Deshalb sollen Sicherheitsmarkierungen visuell stark kontrastierend ausgeführt werden und helle sowie dunkle Anteile enthalten. Dieser Wechselkontrast hilft dabei, dass zumindest ein Teil der Kennzeichnung gegenüber dem jeweiligen Hintergrund gut wahrnehmbar bleibt.

Eine ausschließlich weiße oder ausschließlich transparente Gestaltung kann deshalb problematisch sein.

 

Reicht ein Firmenlogo auf der Glastür als Durchlaufschutz?

Nicht automatisch.

Ein Logo kann grundsätzlich Bestandteil einer Glasgestaltung sein. Allein die Tatsache, dass sich ein Logo auf einer Glastür befindet, macht daraus aber noch keine geeignete Sicherheitsmarkierung.

Entscheidend ist nicht, was dargestellt wird, sondern ob die Kennzeichnung die erforderliche Wahrnehmbarkeit erreicht.

Ein kleines Logo in der Mitte einer Tür kann beispielsweise problematisch sein, wenn es:

  • nur einen kleinen Teil der Glasfläche abdeckt,
  • nicht über die erforderliche Breite wahrnehmbar ist,
  • nur in einer Höhe erscheint,
  • keinen ausreichenden Kontrast bietet oder
  • vor bestimmten Hintergründen nahezu verschwindet.

Eine bessere Lösung besteht darin, Corporate Design und Sicherheitsmarkierung miteinander zu verbinden.

Farben, Formen und grafische Elemente der Marke können beispielsweise in ein durchgehendes Markierungskonzept integriert werden. So entsteht aus einer technischen Anforderung ein gestalterisches Element des Gebäudes.

 

Müssen Glasmarkierungen immer aus durchgehenden Streifen bestehen? 

Nein. 

Auch einzelne grafische Elemente können eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Gesamtgestaltung weiterhin ausreichend groß und deutlich wahrnehmbar ist.

Damit sind beispielsweise Gestaltungen aus wiederkehrenden Formen oder Mustern möglich.

Gerade für Büros, Hotels, Kliniken, Verwaltungsgebäude oder Unternehmenszentralen eröffnet das interessante Möglichkeiten: Der notwendige Durchlaufschutz kann Teil der Innenarchitektur oder des Corporate Designs werden.

Die Sicherheitsfunktion darf dabei allerdings nicht der Gestaltung untergeordnet werden.

Kann Milchglasfolie gleichzeitig als Durchlaufschutz sein? 

Das hängt von der konkreten Ausführung ab.

Eine satinierte oder milchige Glasdekorfolie macht eine Glasfläche grundsätzlich sichtbarer und kann gleichzeitig Sichtschutz schaffen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede Milchglasfolie die Anforderungen an eine Sicherheitsmarkierung erfüllt.

Entscheidend bleiben unter anderem Position, Ausdehnung und insbesondere die ausreichende visuelle Erkennbarkeit.

Gerade bei einer sehr dezenten Milchglasoptik sollte deshalb geprüft werden, ob zusätzliche kontrastierende Elemente erforderlich sind.

In der Praxis kann eine Kombination interessant sein:

Sichtschutz + Glasmarkierung + Gestaltung

So kann beispielsweise der mittlere Bereich eines Besprechungsraums Sichtschutz erhalten, während definierte kontrastreiche Gestaltungselemente gleichzeitig zur besseren Wahrnehmbarkeit der Glasfläche beitragen.

Für welche Glasflächen eine Kennzeichnung relevant ist

Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise:

  • Ganzglastüren
  • großflächig verglaste Türen
  • gläserne Trennwände
  • Glasfronten entlang von Verkehrswegen
  • Eingangs- und Windfangbereiche
  • Flure und Übergänge
  • Büro- und Konferenzbereiche
  • Kliniken und Arztpraxen
  • Schulen und öffentliche Gebäude

Ob und welche konkrete Anforderung für eine einzelne Glasfläche gilt, hängt allerdings vom Gebäude, dessen Nutzung sowie den anzuwendenden baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ab.

DIN 18040 sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Je nach Objekt können weitere Vorschriften und technische Regeln relevant sein.

Gilt DIN 18040 auch für Büros?

Hier muss differenziert werden.

DIN 18040-1 bezieht sich auf öffentlich zugängliche Gebäude und die barrierefreie Gestaltung der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Bereiche. Ein Bürogebäude fällt daher nicht allein deshalb vollständig darunter, weil dort gearbeitet wird.

Bei Arbeitsstätten können zusätzlich beziehungsweise stattdessen Anforderungen aus dem Arbeitsschutz und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten relevant sein.

Für Planer und Betreiber bedeutet das: Nicht einfach pauschal „DIN 18040 gilt“ oder „DIN 18040 gilt nicht“ annehmen. Entscheidend sind Nutzung, Zugänglichkeit und die für das konkrete Gebäude geltenden Anforderungen.

Häufige Fehler bei der Planung von Glasmarkierung

In der Praxis sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden.

1. Nur eine Markierung auf Augenhöhe

Die zweite Markierung im unteren Höhenbereich wird übersehen oder aus gestalterischen Gründen weggelassen.

2. Zu geringer Kontrast

Eine optisch dezente Markierung sieht auf dem Entwurf elegant aus, verschwindet aber vor realen und wechselnden Hintergründen.

3. Markierung nur auf einem Teil der Glasfläche

Ein kleines Logo oder einige wenige Aufkleber machen eine große Glasfläche nicht automatisch ausreichend erkennbar.

4. Corporate Design vor Funktion

Zuerst wird eine schöne Gestaltung entwickelt und erst kurz vor der Montage festgestellt, dass die Anforderungen an die Glasmarkierung darin nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

5. Planung erst kurz vor Gebäudeübergabe

Gerade bei Neubauten wird das Thema Glasmarkierung teilweise erst kurz vor Abnahme oder Übergabe berücksichtigt. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Architektur, Betreiber, Gestaltung und ausführendem Unternehmen vermeidet Nacharbeiten.

Kann eine DIN-orientierte Glasmarkierung gut aussehen?

Ja – und genau das sollte das Ziel sein.

Funktionale Anforderungen bedeuten nicht zwangsläufig, dass jede Glastür gleich aussehen muss.

Glasmarkierungen können gestalterisch beispielsweise mit:

  • Linien,
  • Punkten,
  • geometrischen Formen,
  • Farbwechseln,
  • grafischen Mustern,
  • Elementen des Corporate Designs

umgesetzt werden.

Entscheidend ist, dass die Gestaltung ihre Sicherheitsfunktion nicht verliert.

Bei APPLIPRINT verbinden wir deshalb Glasmarkierung, Durchlaufschutz, Sichtschutz und Branding bereits in der Planung miteinander. Mit unserer SOLUX-Linie entwickeln und realisieren wir individuelle Glasfolierungen für Büros, Kliniken, öffentliche Gebäude und andere gewerblich genutzte Objekte – von Gestaltung und Produktion bis zur Montage.

Häufige Fragen zur Glasmarkierung nach DIN 18040

Auf welcher Höhe wird der Durchlaufschutz angebracht?

Die relevanten Markierungsbereiche liegen bei 40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm über dem Fußboden.

Für eine Ausführung nach den beschriebenen Anforderungen sind zwei Höhenbereiche vorgesehen. Eine einzelne Markierung nur auf Augenhöhe bildet diese Anforderung daher nicht vollständig ab.

Die Norm schreibt nicht einfach eine bestimmte Farbe wie Schwarz, Weiß oder Rot vor. Entscheidend ist die visuelle Kontrastwirkung. Da sich der Hintergrund einer transparenten Glasfläche verändern kann, sind helle und dunkle Anteile besonders wichtig.

Sicherheitsmarkierungen in Streifenform mit einer durchschnittlichen Höhe von 8 cm werden als Beispiel für eine geeignete Ausführung genannt. Bei Gestaltungen aus einzelnen Elementen ist zusätzlich deren Flächenanteil zu berücksichtigen.

Ein Corporate-Design-Element kann in die Gestaltung integriert werden. Entscheidend bleibt jedoch, dass die gesamte Sicherheitsmarkierung hinsichtlich Position, Ausdehnung und Kontrast funktioniert. Ein kleines Logo allein erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch.

Grundsätzlich können beide Funktionen in einem Gestaltungskonzept kombiniert werden. Ob die konkrete Ausführung die Anforderungen an die Sicherheitsmarkierung erfüllt, muss jedoch anhand ihrer Position, Größe und Kontrastwirkung beurteilt werden.

Fazit: Gute Glasmarkierung verbindet Sicherheit und Gestaltung

Eine gute Glasmarkierung erfüllt zwei Aufgaben gleichzeitig: Sie macht transparente Flächen zuverlässig erkennbar und fügt sich gestalterisch in das Gebäude ein.

Für die Planung nach DIN 18040 sind insbesondere die beiden Höhenbereiche 40–70 cm und 120–160 cm, die Markierung über die Glasbreite und eine deutlich kontrastierende Gestaltung wichtig.

Wer Glasmarkierungen frühzeitig in Architektur und Innenraumgestaltung einplant, muss sich dabei nicht zwischen Sicherheit und Design entscheiden. Durch Folien, grafische Elemente und individuelle Gestaltung lässt sich der Durchlaufschutz mit Sichtschutz, Orientierung und Corporate Design kombinieren.

Glasmarkierung für Ihr Gebäude planen

Ob einzelne Glastür, Büroetage, Praxis, Klinik, Verwaltungsgebäude oder komplettes Immobilienprojekt: 

APPLIPRINT plant, produziert und montiert individuelle Glasmarkierungen und Durchlaufschutzlösungen.

Mit unserer Produkt- und Servicelinie SOLUX verbinden wir Glasmarkierung auf Wunsch mit Sichtschutz, Glasdekor und Corporate Design . von der ersten Gestaltung bis zur fachgerechten Montage.

Sie haben bereits Pläne oder Fotos Ihrer Glasflächen? Senden Sie uns die Unterlagen und Anforderungen Ihres Projekts. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung für die jeweiligen Glasflächen sinnvoll ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die konkrete Anwendbarkeit von DIN-Normen, Arbeitsstättenregeln, Landesbauordnungen oder weiteren Vorschriften muss für das jeweilige Bauvorhaben geprüft werden. APPLIPRINT ersetzt keine bauaufsichtliche oder fachplanerische Prüfung.

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